RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2025
Report
Im August 2025 anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Grundsteuer
Grundsteuerbefreiung
BewG § 249 Abs. 1, 2, § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 244 Abs. 2, § 219 Abs. 3; GrStG § 4 Nr. 3 Buchst. a
Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen kann eine Entscheidung über das Vorliegen einer Grundsteuerbefreiung für einen Teil der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit auch dann bereits im Grundsteuerwertfeststellungsverfahren getroffen werden, wenn das Bestehen der Befreiungsvoraussetzungen zwischen den Beteiligten umstritten und zweifelhaft ist? Ist die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG von einer straßenrechtlichen Widmung der betreffenden Fläche abhängig, wenn auf dem Grundstück, welches im Miteigentum der Eigentümer der anliegenden privaten Wohngrundstücke steht, zwar ein öffentlicher Durchgangsverkehr durch fremde Dritte stattfindet, der durch ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht zugunsten der Gemeinde dauerhaft gesichert ist, der auf dem Grundstück befindliche Weg aber auch den einzigen Zugang zum privaten Wohngrundstück des Steuerpflichtigen und zu weiteren an dem Weg gelegenen privaten Wohngrundstücken darstellt und keine straßenrechtliche Widmung vorliegt? – Revision des Finanzamts
BFH: II R 18/25
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 12. 2. 2025 – 3 K 3107/24
Bewertung
Verfassungsmäßigkeit
BewG § 218; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 Satz 1, Art. 106 Abs. 6 Satz 1, Art. 125a Abs. 2
Sind die Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. 1. 2022 (§§ 218 ff. BewG i. d. F. vom 26. 11. 2019) verfassungsgemäß? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 22/25
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 26. 2. 2025 – 11 K 2309/23 BG
Verfassungsmäßigkeit
BewG § 218; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 Satz 1, Art. 106 Abs. 6 Satz 1
Sind die Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. 1. 2022 (§§ 218 ff. BewG i. d. F. vom 26. 11. 2019) verfassungsgemäß? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 26/25
Vorinstanz: FG Leipzig v. 3. 4. 2025 – 3 K 771/23