ZfIR 2025, 474

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 1113, 1191, 2101; GBO §§ 19, 22 Abs. 1, § 53 Abs. 1 Satz 293. Zulässige Eintragung einer noch nicht gezeugten Person als Inhaberin eines (durch Lebendgeburt bedingten) Grundpfandrechts BGB§ 1113 BGB§ 1191 BGB§ 2101 GBO§ 19 GBO§ 22 GBO§ 53 BGH, Beschl. v. 26.06.2025 – V ZB 48/24 (OLG Köln)BGHBeschl.26.6.2025V ZB 48/24OLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Eine noch nicht gezeugte Person kann Inhaberin eines – durch ihre Lebendgeburt bedingten – Grundpfandrechts sein und ein solches erwerben. Daher ist die Eintragung eines Grundpfandrechts zugunsten noch nicht gezeugter Nachkommen in das Grundbuch nicht inhaltlich unzulässig i. S. v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO.

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