ZfIR 2025, 440
Neues zur einstweiligen Verfügung bei Nachtragsstreitigkeiten während der Bauausführung
Zugleich Besprechung von OLG Celle, Urt. v. 14. 5. 2025 – 14 U 238/24, ZfIR 2025, 452 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Zusammenfassung des Verfahrens
- II. Anwendbarkeit der Abschlagspauschalierung nach § 650c Abs. 3 Satz 1 BGB
- 1. Funktionsweise der Regelung
- 2. Anforderungen an das Nachtragsangebot
- 3. Änderungen der Bauzeit und der sonstigen Bauumstände
- III. Inhalt und Umfang der Vermutung des Verfügungsgrunds (§ 650d BGB)
- 1. Rechtsnatur der Norm
- 2. Anforderungen an den Verfügungsgrund bei Leistungsverfügungen
- 3. Widerlegbarkeit der Vermutung
- IV. Erhöhte Abschlagszahlungen auf Grundlage von § 650c Abs. 1 BGB/§ 2 Abs. 5 VOB/B
- 1. Keine Vergütungsanpassung nach § 650c Abs. 1 BGB
- 2. Anwendbarkeit von § 650d BGB bei VOB/B-Nachtragsstreitigkeiten
- 2.1 Auffassung des OLG Celle
- 2.2 Eigene Auffassung
- V. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin bei HEUKING, Stuttgart
- **
- **)Dr. iur., Rechtsreferendar bei HEUKING, Stuttgart
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