ZfIR 2025, 433
Fremdsprachige Urkunden und deren Übersetzung im deutschen Grundstücksverkehr
Inhaltsübersicht
- I. Eintragungsgrundlagen in fremder Sprache
- 1. Unterschied zwischen Grundbucherklärungen und Nachweisurkunden
- 2. Grundbucherklärungen nur in deutscher Sprache
- 2.1 Übersetzung der Grundbucherklärung unbrauchbar
- 2.2 Ausnahme für Erklärungen in sorbischer Sprache
- 2.3 Deutscher Text mit fremdsprachiger Unterschriftsbeglaubigung
- 2.4 Sonstige Schriftstücke
- 3. Übersetzung bei fremdsprachigen Nachweisurkunden zulässig
- 3.1 Umfang der Nachweisurkunden
- 3.2 Grundbuchamt kann eigene Sprachkenntnisse anwenden
- II. Procedere der Übersetzung und des Übersetzers
- 1. Grundsatz
- 2. Bescheinigte Übersetzung
- 3. Übersetzer keine siegelführende Person i. S. v. § 29 GBO
- 4. Notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers
- 4.1 Formstrenges Grundbuchverfahren
- 4.2 Verbindung von Original mit Übersetzung
- 5. Fazit
- III. Erleichterungen für Urkunden aus einem EU-Land
- 1. Grundsätzliches
- 2. Europäisches Nachlasszeugnis
- 3. EU-Apostillenverordnung
- *
- *)Prof., Notar a. D., Heidenheim/Brenz
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