RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2024
Report
Im August anhängig gewordenes Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Einkommensteuer
Erhaltungsrücklage
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Stellen Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage (vormals Instandhaltungsrücklage) nach der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes durch das WEMoG vom 16. 10. 2020 (BGBl I 2020, 2187) mit einhergehender Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bereits in diesem Zeitpunkt des Abflusses (§ 11 Abs. 2 EStG) ertragsteuerlich sofort abzugsfähige Werbungskosten bei einer vermieteten Wohnung dar, unabhängig von der späteren Mittelverwendung und deren steuerlicher Einordnung? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IX R 19/24
Vorinstanz: FG Nürnberg v. 12. 3. 2024 – 1 K 866/23