ZfIR 2024, 465

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 24292. Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers bei arglistiger Täuschung über ausgeführte Arbeiten nach Schadensfall durch Vorlage von Rechnungen BGB§ 242 LG Trier, Urt. v. 15.08.2024 – 6 O 50/23LG TrierUrt.15.8.20246 O 50/23

Leitsatz der Redaktion:

Legt der Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung eine Rechnung über Reparaturleistungen aus einem gemeldeten Schaden vor, die tatsächlich nicht ausgeführt waren, liegt darin eine arglistige Täuschung, die ihn seinen Anspruch nach § 242 BGB wegen Verwirkung ganz oder teilweise verlieren lässt; der Versicherer wird für den Schaden leistungsfrei.

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