ZfIR 2024, 464

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtDSGVO Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13, 80 Abs. 291. Geltendmachung der in unterbliebener Information bestehenden Rechtsverletzung auch durch zur Verbandsklage befugte Einrichtung (hier: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.) DSGVOArt. 12 DSGVOArt. 13 DSGVOArt. 80 EuGH, Urt. v. 11.07.2024 – Rs C-757/22 (BGH)EuGHUrt.11.7.2024Rs C-757/22BGH

Leitsatz des Gerichts:

Art. 80 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass die Voraussetzung, wonach eine befugte Einrichtung, um eine Verbandsklage im Sinne dieser Bestimmung erheben zu können, geltend machen muss, dass ihres Erachtens die in dieser Verordnung vorgesehenen Rechte einer betroffenen Person „infolge einer Verarbeitung“ im Sinne dieser Bestimmung verletzt wurden, erfüllt ist, wenn sich diese Einrichtung darauf beruft, dass die Verletzung der Rechte dieser Person anlässlich einer Verarbeitung personenbezogener Daten geschieht und auf einer Missachtung der Pflicht beruht, die dem Verantwortlichen gem. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 und Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e der Verordnung obliegt, der betroffenen Person spätestens bei dieser Datenerhebung Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und die Empfänger der Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht ZfIR 2024, 465zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.

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