ZfIR 2023, 508

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3; BGB § 32898. Entschädigungszahlung an Dritten (hier: Inhaber Wohnungsrecht) als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer GrEStG§ 9 BGB§ 328 BFH, Beschl. v. 30.08.2023 – II B 45/22 (FG Gotha)BFHBeschl.30.8.2023II B 45/22FG Gotha

Leitsatz des Gerichts:

Leistungen an einen Dritten gehören zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, wenn sie gewährt werden, um das Grundstück in dem vereinbarten Zustand zu erwerben. Es ist nicht entscheidend, ob ein Vertrag zugunsten Dritter vorliegt.

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