ZfIR 2023, 508

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 8; ErbbauRG § 12; BGB § 9396. Kein Vollzug einer Teilungserklärung und Eintragung von Sondereigentum bei an Gebäude bestehenden Wohnungs- und Teilerbbaurechten WEG§ 8 ErbbauRG§ 12 BGB§ 93 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.12.2022 – 14 W 75/22 (rechtskräftig; AG Villingen-Schwenningen)OLG KarlsruheBeschl.22.12.202214 W 75/22rechtskräftigAG Villingen-Schwenningen

Leitsätze des Gerichts

1. Ein bestehendes Erbbaurecht hindert den Vollzug eines Teilungsantrags gem. § 8 WEG, da ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts gilt.
2. Im Unterschied zu einer „Vorratsteilung“ nach § 8 WEG und dadurch entstehendem substanzlosem Sondereigentum ist der Eigentümer eines Grundstücks bei (noch) bestehendem Erbbaurecht nicht befugt, über das Bauwerk zu verfügen, das nach § 12 Abs. 1 ErbbauRG Teil des Erbbaurechts ist. Die beiden Fälle sind daher nicht ohne weiteres miteinander vergleichbar.

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