ZfIR 2023, 507

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 45 Satz 1; ZPO § 284 Satz 294. Von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Wahrung der Begründungsfrist bei Anfechtungsklage (hier: Eingang vollständiger, unterschriebener Klagebegründung per Fax) WEG§ 45 ZPO§ 284 BGH, Urt. v. 23.06.2023 – V ZR 28/22 (LG Koblenz)BGHUrt.23.6.2023V ZR 28/22LG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. Grundsätzlich kann nur ein vor Fristablauf eingegangener, mit einer Unterschrift versehener Schriftsatz die Frist zur Begründung der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage wahren.
2. Die Wahrung der Begründungsfrist der Anfechtungsklage unterliegt nicht der Parteidisposition, sondern ist von Amts wegen zu prüfen.
3. Ob die Frist zur Begründung der Anfechtungsklage gewahrt ist, kann das Gericht im Freibeweisverfahren klären.

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