ZfIR 2021, 516

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 ZfIR-Report 

Im August anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Abgabenordnung/Grunderwerbsteuer

Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 10 AO für Grunderwerbsteuerbescheid

AO §§ 169, 171 Abs. 10, § 182 Abs. 1 Satz 1, § 227; GrEStG § 3 Nr. 2

Einheitsbewertung/Schenkungsteuer

Bedarfsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer

BewG § 186 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 157 Abs. 1 Satz 1, § 182 Abs. 3 Nr. 2
Ist im Hinblick auf die Ermittlung des Grundbesitzwertes bei der Einordnung von Hotelräumen auf die Bestimmungen des Mietvertrags abzustellen (hier: Mietvertrag über Gewerberäume) oder unter anderem auch eine behördliche Nutzungsgenehmigung als Beherbergungsbetrieb zu berücksichtigen, so dass ein Hotelgrundstück anzunehmen und das Sachwertverfahren anzuwenden ist? – Sind Abweichungen von der ortsüblichen Miete gerechtfertigt, wenn die Schätzung einer üblichen Miete für die zu bewertenden Gruppen von Grundstücken nur aufgrund einer hinreichenden Zahl vermieteter Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung möglich ist? – Ist der Bodenrichtwert in einer Großstadt geeignet, um den Grundbesitzwert bei Bestandsimmobilien im Wohnbereich angemessen zu ermitteln? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 41/20
Vorinstanz: FG München v. 7. 12. 2020 – 4 K 2988/17

Einkommensteuer

Steuerfreiheit beim Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum trotz tageweiser Vermietung an Messegäste

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3
Ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum in 2018 auch dann nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in dem Zeitraum 2012 bis 2017 wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden? – Revision des Finanzamts
BFH: IX R 20/21
Vorinstanz: FG Hannover v. 27. 5. 2021 – 10 K 198/20

Verkauf eines Mobilheims als privates Veräußerungsgeschäft

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Unterfällt ein zuvor der Vermietung dienendes sog. Mobilheim (Wohneinheit aus einer Holzkonstruktion mit 60 qm Wohnfläche, die auf einer angemieteten Campingplatz-Parzelle steht) als transportable Wohneinheit dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG? – Revision des Finanzamts
BFH: IX R 22/21
Vorinstanz: FG Hannover v. 28. 7. 2021 – 9 K 234/17

Aufwendungen für Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung

EStG § 35a Abs. 2, Abs. 4 Satz 1
Ist eine Steuerermäßigung gem. § 35a Abs. 2 EStG i. V. m. Abs. 4 Satz 1 EStG für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem, das in einem außerhalb eines „Betreuten Wohnens“ befindlichen Haushalt eines Steuerpflichtigen installiert ist und lediglich in der Gerätebereitstellung und der 24-Stunden-Zentrale besteht, zu gewähren (räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen), wenn die Entgegennahme und Übermittlung des eingegangenen Notrufs in einer außerhalb des Haushaltes belegenen Servicezentrale erfolgt und die letztliche Hilfeleistung nicht Bestandteil der vergüteten Leistung ist, sondern von einem Dritten erbracht wird? – Revision des Finanzamts und Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: VI R 7/21 (Revision des Finanzamts)
Vorinstanz: FG Leipzig v. 14. 10. 2020 – 2 K 323/20
BFH: VI R 8/21 (Revision des Steuerpflichtigen)
Vorinstanz: FG München v. 2. 12. 2020 – 2 K 313/18

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