ZfIR 2021, 513

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 489 Abs. 1 Nr. 3; ABB § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 291. Kündigung des Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife auch bei vereinbarter Zinsbonusregelung und Tilgungserleichterungen BGB§ 489 ABB§ 3 ABB§ 5 ABB§ 10 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 21.07.2021 – 17 U 20/20 (nicht rechtskräftig; LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Beschl.21.7.202117 U 20/20nicht rechtskräftigLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Eine Abhängigkeit der Höhe der Darlehensrate für das Bauspardarlehen von der Bewertungszahl führt ebenso wenig wie eine Zinsbonusregelung zu einer Modifikation des Vertragszwecks im Hinblick auf die in der Erbringung der Ansparleistungen liegende Darlehensgewährung. Auch in dieser Konstellation kann die Bausparkasse zehn Jahre nach erstmaliger Zuteilungsreife kündigen.

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