RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
VGH Mannheim: Ausübung gemeindlichen Vorkaufsrechts
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim ließ mit Beschluss die Berufung einer Gemeinde gegen das Urteil des VG Karlsruhe zu, mit dem dieses die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Gemeinde einer Winzerhalle aufgehoben hatte (VGH Mannheim, Beschluss v. 20. 4. 2020 – 5 S 2651/19).
Eine Weinbaugenossenschaft verkaufte ein Grundstück mit Winzerhalle an die Klägerin, eine ortsansässige Winzerin. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, welcher für das Grundstück als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ und dem Themenschwerpunkt „Wein“ festsetzt. Die Gemeinde übte ein Vorkaufsrecht aus, das vom VG beanstandet wurde. Zur Begründunge wurde ausgeführt, das Vorkaufsrecht diene nicht der Sicherung einer städtebaulichen Maßnahme, sondern verfolge kommunalpolitische Zwecke. Nach Auffassung des VGH liegen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung vor.
(PM VGH Mannheim v. 6. 5. 2020)