ZfIR 2020, 395

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 ZfIR-Report 

Im Januar und Februar anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Abgabenordnung

Vergessene AfA in der Einkommensteuererklärung als offenbare Unrichtigkeit

AO § 129, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 173a; EStG § 7, § 26a, § 26b

Einkommensteuer

Teilerlass einer Darlehensschuld

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 11
Vergleichszahlung des Steuerpflichtigen an die darlehensführende Bank zum Ausstieg aus einer drückervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung mit einhergehendem Teilerlass der Darlehensschuld – Beinhaltet der im Rahmen eines Vergleichs geschlossene Teilerlass einer Darlehensschuld inklusive aufgelaufener Schuldzinsen auch die Rückzahlung überhöhter Schuldzinsen, die sich beim Steuerpflichtigen einkünfteerhöhend auswirken? – Revision des Finanzamts
BFH: IX R 32/19
Vorinstanz: FG Stuttgart v. 26. 7. 2019 – 13 K 1991/17

Ferienwohnung

EStG § 21
Prüfung der ortsüblichen Vermietungszeit für eine Ferienwohnung; hier: Zur Frage der Anforderung bezüglich der Zugänglichkeit, Vergleichbarkeit und Qualität von Datenerhebungen über die ortsüblichen Vermietungszeiten? – Revision des Finanzamts
BFH: IX R 33/19
Vorinstanz: FG Greifswald v. 23. 10. 2019 – 3 K 276/15

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c
Kann der Erwerb eines Familienheims von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht? – Wie ist die Voraussetzung der Selbstnutzung auszulegen, wenn ein Umzug im herkömmlichen Sinn nicht erforderlich ist, weil zwei Doppelhäuser zu einem verbunden werden, von dem eine Hälfte vom Erben bereits bewohnt war? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 46/19
Vorinstanz: FG Münster v. 24. 10. 2019 – 3 K 3184/17 Erb
ZfIR 2020, 396

Besteuerungszeitpunkt für die Erbschaftsteuer bei zeitlich erst späterer Annahmeerklärung der Erbschaft in Italien

ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1/a; § 9 Abs. 1 Nr. 1/a
Einordnung einer ausländischen Nachlassregelung in das Stichtagsprinzip des § 9 ErbStG – bedingter Erwerb; Zeitpunkt der Steuerentstehung und etwaige Rückwirkung – Stellt das italienische Rechtsinstitut der Erbschaftsannahme eine aufschiebende Bedingung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG dar, weshalb die Steuer nicht zum Todestag, sondern erst mit der Ausübung dieses Rechts entsteht? Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 39/19
Vorinstanz: FG Kassel v. 22. 8. 2019 – 10 K 1539/17

Gewerbesteuer

Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für Grundstücksunternehmen

GewStG § 9 Nr. 1, 2, § 5 Abs. 1 Satz 3, §§ 6, 7
Keine Gewährung der erweiterten Kürzung bei Beteiligung einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft an einer grundstücksverwaltenden, gewerblich geprägten Personengesellschaft? – Verfassungsbeschwerde gegen die BFH-Urteile vom 27. 6. 2019 – IV R 44/16 (ZfIR 2019, 734 (LS)) und IV R 45/16
BVerfG: 1 BvR 2331/19 und 1 BvR 2332/19

Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für Grundstücksunternehmen

GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Sind Erträge aus und im Zusammenhang mit der Wahrnehmung mietvertraglicher Leistungsstörungsrechte (hier eine sog. Schlusszahlung der Mieterin zur Regulierung sämtlicher Ansprüche und Forderungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses) kürzungsschädlich im Rahmen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG? – Revision des Finanzamts
BFH: IV R 33/19
Vorinstanz: FG Cottbus v. 5. 11. 2019 – 6 K 6170/18

Umsatzsteuer

Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG bei einem Grundstückskaufvertrag

UStG § 4 Nr. 9/a, § 9 Abs. 1, 3; FGO § 47; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
1. Ist die nachträgliche Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung bei einem Grundstückskaufvertrag unwirksam, da eine Bindungswirkung an den ersten notariell beurkundeten Vertrag besteht – Ist eine Änderung aufgrund des BMF-Schreibens vom 2. 8. 2017 (BStBl I 2017, 1240) noch möglich – 2. Konnte die Klägerin hinsichtlich des Zugangs der Einspruchsentscheidung die Zugangsvermutung nach der Drei-Tage-Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erschüttern und hat sie demnach die Klage innerhalb der Klagefrist erhoben? – Revision des Finanzamts
BFH: XI R 22/19
Vorinstanz: FG Stuttgart v. 1. 8. 2019 – 1 K 3115/18

Organschaft bei Bauträger: Steuerschuldnerschaft des Organträgers/Innenumsätze als Bauleistungen i. S. d. § 13b UStG

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 13b Abs. 2 Satz 2, § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 13b Abs. 5 Satz 2, § 13b Abs. 2 Nr. 4
1. Steht das Bestehen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft dem Übergang der Steuerschuldnerschaft entgegen, wenn die empfangenen Bauleistungen zur Erbringung von Bauleistungen innerhalb des Organkreises verwendet werden – 2. Erfüllen Bauleistungen, die zwischen im Inland gelegenen Unternehmensteilen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft ausgeführt werden, mangels Steuerpflicht den Tatbestand des § 13b Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG in der Fassung bis 2010 bzw. des § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG in der Fassung für 2011? – Revision des Finanzamts
BFH: V R 32/19
Vorinstanz: FG Cottbus v. 12. 9. 2019 – 2 K 2161/16

Stellplatzvermietung als umsatzsteuerpflichtige Leistung

UStG § 4 Nr. 12 Satz 2, § 15a
Ist die Vermietung der Stellplätze umsatzsteuerpflichtig oder teilt die Stellplatzvermietung als untrennbare Nebenleistung das steuerliche Schicksal der umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung? – War das Finanzamt berechtigt, Vorsteuerbeträge, die auf die an Wohnungsmieter überlassenen Stellplätze entfielen, nach § 15a UStG zu berichtigen? – Revision des Finanzamts
BFH: V R 41/19
Vorinstanz: FG Gotha v. 27. 6. 2019 – 3 K 246/19

Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft im Zusammenhang mit der Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen

UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 15 Abs. 4, § 4 Nr. 8/h
Kann eine Kapitalanlagegesellschaft, die Immobilien-Sondervermögen verwaltet, einen anteiligen Vorsteuerabzug aus allgemeinen Kosten des Sondervermögens nach einem jeweils fondsspezifischen Aufteilungsschlüssel geltend machen? – Handelt es sich bei Aufwendungen für die Veröffentlichung von Jahres- und Hauptberichten, Prüfung von Sondervermögen, Beratung und Grundstücksbewertung durch Sachverständige sowie Leistungen der Depotbank um Kosten im Zusammenhang mit der „Verwaltung des Sondervermögens“, die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder um Kosten im Zusammenhang mit der „Verwaltung und Bewirtschaftung der vom Sondervermögen gehaltenen Wirtschaftsgüter“, die zum Vorsteuerabzug berechtigen? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: XI R 13/19
Vorinstanz: FG München v. 9. 4. 2019 – 3 K 1230/15

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