ZfIR 2020, 393

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 887 Abs. 190. Fehlende Vollstreckungsfähigkeit (auch) eines gerichtlichen Vergleichs zur Wiederherstellung eines ursprünglichen Grundstückzustands (hier: Böschung) ZPO§ 887 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.09.2019 – 9 W 24/19 (LG Konstanz)OLG KarlsruheBeschl.3.9.20199 W 24/19LG Konstanz

Leitsätze des Gerichts:

1. Die in einem Vergleich von einem Bauunternehmer übernommene Verpflichtung, auf einem Grundstück „die ursprüngliche Böschung hinter der betonierten Stützmauer wiederherzustellen“, ist nicht vollstreckungsfähig, wenn der ursprüngliche Zustand der Böschung im Text des Vergleichs nicht konkretisiert wird.
2. An der fehlenden Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs ändert sich auch dadurch nichts, dass die unzulängliche Formulierung auf einem Vorschlag des Gerichts beruht.

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