ZfIR 2020, 393

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a89. Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens trotz fehlender Mitwirkung des Schuldners zur Überwindung seiner geltend gemachten Suizidgefährdung ZPO§ 765a BGH, Beschl. v. 20.02.2020 – V ZB 17/19 (LG Kiel)BGHBeschl.20.2.2020V ZB 17/19LG Kiel

Leitsatz der Redaktion:

Ein Zwangsversteigerungsverfahren ist trotz fehlenden Nachweises der Erfüllung gerichtlicher Auflagen durch den Schuldner (hier: Maßnahmen zu seiner psychischen Stabilisierung) nicht fortzusetzen, wenn eine konkrete Suizidgefahr für den Schuldner fortbesteht und nicht sichergestellt ist, dass sie sich im Falle des rechtskräftigen Zuschlags nicht verwirklicht.

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