ZfIR 2020, 391

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 24282. Keine Verwirkung des Kündigungsrechts der Bausparkasse trotz jahrelanger Hinnahme der Nichtzahlung von Regelbeiträgen BGB§ 242 ZfIR 2020, 392 BGH, Hinweisbeschl. v. 18.02.2020 – XI ZR 390/19 (OLG Köln)BGHHinweisbeschl.18.2.2020XI ZR 390/19OLG Köln

Leitsatz der Redaktion:

Hat eine Bausparkasse über Jahre hinweg die Nichtzahlung der Regelsparbeiträge unbeanstandet gelassen hat, ist sie hierdurch nicht gehindert, das faktische Ruhen des Vertrags durch die Aufforderung zur Leistung der Regelsparbeiträge und gegebenenfalls die Ausübung des Kündigungsrechts nach den vereinbarten allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge zu beenden.

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