RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
BGH: Zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen Bombendetonation
Der BGH verhandelt am 24. 5. 2019 über die Klagen zweier Gebäudeversicherer, die gegen den Betreiber eines Recyclingunternehmens und die Miteigentümerin des Betriebsgrundstücks Ersatz- bzw. Auskunftsansprüche geltend machen, nachdem bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert ist und u. a. an auf den angrenzenden Grundstücken stehenden, bei den Klägerinnen versicherten Gebäuden größere Schäden angerichtet hat (V ZR 96/18 und V ZR 108/18).
Die Klägerinnen machen aus übergegangenem Recht ihrer Versicherungsnehmer gemäß § 86 Abs. 1 VVG gegen den Betreiber des Recyclingunternehmens nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche in entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sowie verschuldensabhängige Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend. Von der Miteigentümerin des Grundstücks verlangt eine Klägerin zudem im Wege der Stufenklage Auskunft hinsichtlich der Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses mit dem Betreiber des Recyclingunternehmens und – ebenfalls aus übergegangenem Recht ihrer Versicherungsnehmer – auf Grundlage nachbarrechtlicher Ausgleichsansprüche eine noch zu beziffernde Entschädigung.
(PM BGH Nr. 59/2019 v. 7. 5. 2019)