ZfIR 2019, 352

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtInsO §§ 88, 139; GBO § 22 Abs 1, § 29 Abs 1Grundbuchliche Voraussetzungen der Löschung eines von insolvenzrechtlicher Rückschlagsperre erfassten Pfändungsvermerks InsO§ 88 InsO§ 139 GBO§ 22 GBO§ 29 OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.11.2018 – 8 W 218/17 (rechtskräftig; AG Ravensburg)OLG StuttgartBeschl.16.11.20188 W 218/17rechtskräftigAG Ravensburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird der Beschluss über die Pfändung eines Miterbenanteils unwirksam, weil das Pfandrecht von der Rückschlagsperre des § 88 InsO erfasst wurde, kann die Löschung des im Grundbuch eingetragenen Pfändungsvermerks im Berichtigungsverfahren nach § 22 GBO betrieben werden.
2. Dabei ist der Nachweis des Eingangszeitpunkts eines Insolvenzantrags durch Vorlage des Eröffnungsbeschlusses, der hierzu in seinen Gründen Angaben enthält, möglich.

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