RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
BFH: Grundbesitzbewertung
Der BFH hat in einem Urteil die Möglichkeit der steuererhöhenden Bescheidänderung, „soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden“, mit einem Urteil eingegrenzt (BFH, Urt. v. 29. 11. 2017 – II R 52/15).
Die Änderung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts wegen neuer Tatsachen ist danach nicht möglich, wenn das Finanzamt (FA) seine Ermittlungspflicht verletzt. Dies ist dann der Fall, wenn das FA gegenüber dem Steuerpflichtigen ausdrücklich auf die Abgabe einer förmlichen Feststellungserklärung verzichtet und ihn stattdessen zu bestimmten Angaben auffordert, wenn die geforderten Angaben für die Ermittlung des für die Grundbesitzbewertung maßgebenden Sachverhalts nicht ausreichen und es keine weiteren Fragen stellt.
(Quelle: PM BFH Nr. 21 v. 25. 4. 2018)