ZfIR 2018, 364

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtUStG § 15 Abs. 189. Kein Vorsteuerabzug für nachträglich angeschafften Stromspeicher einer Photovoltaikanlage UStG§ 15 BFH, Beschl. v. 07.12.2017 – V B 105/17 (FG München)BFHBeschl.7.12.2017V B 105/17FG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Photovoltaik-Anlage besteht im Wesentlichen aus Solarzellen, die in sog. Solarmodulen zusammengefasst werden, einem Wechselrichter, der den Gleichstrom umwandelt und einem Einspeisezähler.
2. Ein Stromspeicher dient nicht der Produktion von Solarstrom und gehört daher nicht zu den (wesentlichen) Komponenten einer Photovoltaik-Anlage. Die Rechtsfrage, ob die zeitversetzte Anschaffung von Komponenten einer Photovoltaik-Anlage zu einer umsatzsteuerrechtlich getrennten Bewertung führen kann, hat daher für die (nachträgliche) Anschaffung eines Stromspeichers keine grundsätzliche Bedeutung.

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