ZfIR 2017, 369

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtLVwVG BW § 15a Abs. 3 Satz 2; VwVfG § 3790. Vollstreckungsersuchen an Stelle vollstreckbaren Schuldtitels nur bei dessen Erstellung durch die Vollstreckungsbehörde selbst LVwVG BW§ 15a VwVfG§ 37 AG Mannheim, Beschl. v. 27.04.2016 – 7 M 91/15AG MannheimBeschl.27.4.20167 M 91/15

Leitsätze der Redaktion:

1. Das einer Verwaltungsbehörde zukommende Privileg, sich mit einem Vollstreckungsersuchen an Stelle eines vollstreckbaren Schuldtitels eigenständig die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung zu schaffen, setzt voraus, dass dieses Vollstreckungsersuchen von der Vollstreckungsbehörde selbst erstellt wird.
2. Wird ein Vollstreckungsersuchen nicht von der Gläubigerin als Vollstreckungsbehörde selbst, sondern von einem Inkassodienst – wenn auch nach strikter Vorgabe der Gläubigerin – erstellt, wird das Vollstreckungsersuchen nicht durch die Gläubigerin selbst erstellt; es fehlt an einem ordnungsgemäßen Titel.

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