ZfIR 2017, 368

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 41 Abs. 2, § 83 Nr. 689. Kein Zuschlagversagungsgrund bei Korrektur einer Mitteilung des Vollstreckungsgerichts mit unrichtig angegebenem Zinsanspruch zu Beginn des Versteigerungstermins ZVG§ 41 ZVG§ 83 BGH, Beschl. v. 16.03.2017 – V ZA 11/17 (AG Alsfeld)BGHBeschl.16.3.2017V ZA 11/17AG Alsfeld

Leitsätze der Redaktion:

1. Verfahrensfehler nach § 83 Nr. 6 ZVG sind jedenfalls bis zur Erteilung des Zuschlags grundsätzlich heilbar, wenn sich eindeutig feststellen lässt, dass der Verfahrensfehler Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt hat.
2. Hat demnach das Vollstreckungsgericht zu Beginn des Versteigerungstermins die Beteiligten ausdrücklich auf die inhaltliche Unrichtigkeit einer Mitteilung gem. § 41 Abs. 2 ZVG hingewiesen und diese korrigiert, ist auszuschließen, dass der Schuldner in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist, insbesondere dass bei inhaltlicherr Richtigkeit der Mitteilung ein höheres Gebot erzielt worden wäre.

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