ZfIR 2017, 367

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 14 Nr. 4 Halbs. 2; BGB § 249 Abs. 2 Satz 183. Notwendige Abgrenzung der Instandhaltung von der Instandsetzung bei unterschiedlicher Kostenregelung dieser Maßnahmen in der Teilungserklärung WEG§ 21 WEG§ 14 BGB§ 249 BGH, Urt. v. 09.12.2016 – V ZR 124/16 (LG Köln)BGHUrt.9.12.2016V ZR 124/16LG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Unterscheidet die Gemeinschaftsordnung begrifflich zwischen Instandhaltung und Instandsetzung von Bauteilen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, und weist sie nur die Pflicht zu deren Instandhaltung einem Sondereigentümer zu, ist die Instandsetzung im Zweifel Sache der Gemeinschaft.
2. Ein Wohnungseigentümer kann den Schaden, der ihm nach § 14 Nr. 4 Halbs. 2 WEG zu ersetzen ist, fiktiv in Höhe des Nettobetrags der Reparaturkosten abrechnen, wenn er ihn in Eigenarbeit beseitigt.

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