ZfIR 2017, 350

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungVertragsrechtBGB § 634 Nr. 3, Nr. 4, §§ 638, 281, 280 Abs. 1Mängelrechte des Bestellers vor Abnahme des Werks in Form von Minderung des Vergütungsanspruchs und Geltendmachung von kleinem Schadensersatz BGB§ 634 BGB§ 638 BGB§ 281 BGB§ 280 BGH, Urt. v. 19.01.2017 – VII ZR 235/15 (OLG Düsseldorf) +BGHUrt.19.1.2017VII ZR 235/15OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen.
2. Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Das ist jedenfalls der Fall, wenn der Unternehmer das Werk als fertiggestellt zur Abnahme anbietet und der Besteller nur noch Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes geltend macht oder die Minderung erklärt.
3. Die Minderung des Vergütungsanspruchs nach § 634 Nr. 3, § 638 BGB schließt einen Schadensersatzanspruch des Bestellers statt der Leistung nach § 634 Nr. 4, § 281 Abs. 1 Satz 1, § 280 Abs. 1 BGB nicht aus, wenn mit diesem Schadensersatz statt der Leistung als kleiner Schadensersatz begehrt wird.

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