ZfIR 2016, 368

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und Vollstreckungsrecht ZVG §§ 6, 28, 146 ff.90. Einstweilige Einstellung des Zwangsverwaltungsverfahrens bei fehlenden Voraussetzungen der Bestellung eines Zustellungsvertreters ZVG§ 6 ZVG§ 28 ZVG§§ 146 ff. AG Vaihingen/Enz, Beschl. v. 02.03.2016 – L 2/15AG Vaihingen/EnzBeschl.2.3.2016L 2/15

Leitsätze der Redaktion:

1. Wird dem Vollstreckungsgericht von dem von ihm bestellten Zustellvertreter mitgeteilt, dass ein an den Zwangsverwaltungsschuldner zugestelltes Schreiben nicht als unzustellbar zurückgekommen ist, liegen die Voraussetzungen des § 6 ZVG nicht vor; die angeordnete Zwangsverwaltung ist gem. § 28 ZVG einstweilen einzustellen.
2. Die Zahlungen, die der ordentliche Eigentümer zu leisten hat, und die Kosten der Zwangsverwaltung sind durch den Zwangsverwalter weiterhin zu begleichen, im Übrigen haben die Gelder auf dem Anderkonto des Zwangsverwalters zu verbleiben.

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