ZfIR 2016, 368

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und Vollstreckungsrecht ZVG §§ 6, 28, 15 ff.89. Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei fehlenden Voraussetzungen zur Bestellung eines Zustellungsvertreters ZVG§ 6 ZVG§ 28 ZVG§§ 15 ff. AG Vaihingen/Enz, Beschl. v. 01.03.2016 – K 15/15AG Vaihingen/EnzBeschl.1.3.2016K 15/15

Leitsätze der Redaktion:

1. Teilt der vom Vollstreckungsgericht bestellte Zustellungsvertreter diesem mit, dass ein an den Zwangsversteigerungsschuldner versandtes Schreiben jedenfalls nicht als unzustellbar zurückgekommen ist, liegen die Voraussetzungen des § 6 ZVG nicht vor.
2. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit des Zuschlagsbeschlusses muss zunächst die Zustellung der verfahrensrechtlichen Beschlüsse an den Schuldner erfolgen; andernfalls besteht für alle Beteiligten über Jahre hinaus die Gefahr der Zuschlagsbeschwerde und gegebenenfalls die der Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses.
3. Ein bereits angeordnetes Zwangsversteigerungsverfahren ist gem. § 28 ZVG einstweilen einzustellen.

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