ZfIR 2016, 361

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 RechtsprechungVerfahrens- und Vollstreckungsrecht ZVG § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 und 2Haftung des Zustellungsvertreters gegenüber dem Vertretenen bei schuldhafter Verletzung ihm gesetzlich obliegender Pflichten ZVG§ 6 ZVG§ 7 LG Potsdam, Urt. v. 29.02.2016 – 4 O 360/14 (nicht rechtskräftig)LG PotsdamUrt.29.2.20164 O 360/14nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Reichweite der Verpflichtungen des jedenfalls formal wirksam bestellten Zustellungsvertreters gegenüber dem Vertretenen ergibt sich aus § 7 Abs. 1 ZVG.
2. Unternimmt der Zustellungsvertreter keine sinnvollen, naheliegenden und ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Ermittlung des Vertretenen, ist er diesem (hier: der vormals eingetragene Eigentümer eines zwangsversteigerten Grundstücks) zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die ihm aufgrund der während seiner Abwensenheit erfolgten Zwangsversteigerung entstanden sind und entstehen können.

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