ZfIR 2016, 349

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 RechtsprechungWohnungseigentumsrecht BGB § 812; WEG § 10 Abs. 6 Satz 2 und 3, § 14 Nr. 4Zum Bereicherungsanspruch eines Wohnungseigentümers nach eigenmächtiger Instandsetzung/-haltung von Gemeinschaftseigentum BGB§ 812 WEG§ 10 WEG§ 14 BGH, Urt. v. 25.09.2015 – V ZR 246/14 (LG Hamburg) +BGHUrt.25.9.2015V ZR 246/14LG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Bereicherungsanspruch für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen.
2. Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie – sei es wegen eines entsprechenden ZfIR 2016, 350Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit – durchgeführt werden musste (dann die Gemeinschaft).
3. Schuldner des Entschädigungsanspruchs nach § 14 Nr. 4 Halbs. 2 WEG ist jedenfalls der Verband.

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