ZfIR 2015, 397

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1, § 24 Nr. 1, 3, § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4; WpHG § 2 Abs. 2 Nr. 187. Keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Erhalt einer Ausgleichszahlung nach Auflösung eines zur Absicherung der Darlehensfinanzierung der vermieteten Immobilien abgeschlossenen Zinsswaps EStG§ 21EStG§ 222EStG§ 23EStG§ 34WpHG§ 2 BFH, Urt. v. 13.01.2015 – IX R 13/14 (FG Stuttgart) +BFHUrt.13.1.2015IX R 13/14FG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

Einnahmen aus außerhalb der Veräußerungsfrist getätigten Finanztermingeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. sind einkommensteuerrechtlich mit Blick auf § 23 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht schon deshalb den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, weil die den Einnahmen zu Grunde liegenden Geschäfte ursprünglich der Absicherung des Risikos steigender Zinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anschaffungskosten fremdvermieteter Immobilienobjekte dienten.

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