ZfIR 2015, 397

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO90. Unzulässigkeit einstweiliger Verfügung auf Unterlassung einer Internetannonce zur Wohnungsvermietung bei bereits anhängigem Klageverfahren wegen anderer gleichlautender Annonce – Streitgegenstandsidentität ZPO§ 261 LG Wiesbaden, Urt. v. 19.03.2015 – 1 O 39/15LG WiesbadenUrt.19.3.20151 O 39/15

Leitsätze des Gerichts:

1. Begehrt ein Miteigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung der Anzeige einer Wohnung über ein bestimmtes Internetportal und bezieht er sich zur Begründung auf eine dort veröffentlichte Anzeige, wird das Begehren, die Schaltung einer weiteren, später veröffentlichten Anzeige zu unterlassen, von diesem Antrag erfasst.
2. Ein später eingeleitetes, weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren, das sich auf die jüngere Anzeige stützt, hat denselben Streitgegenstand wie das erste Verfahren.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell