ZfIR 2015, 396

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrecht StBerG § 4 Nr. 4; AO § 80 Abs. 586. Keine Befugnis von Hausverwaltern zur Hilfeleistung bei der Erstellung oder Abgabe von Einkommen- oder Umsatzsteuererklärung StBerG§ 4AO§ 80 BFH, Urt. v. 10.03.2015 – VII R 12/14 (FG Gotha) +BFHUrt.10.3.2015VII R 12/14FG Gotha

Leitsatz des Gerichts:

§ 4y Nr. 4 StBerG erlaubt nur eine Hilfeleistung in Steuersachen „hinsichtlich des Vermögens“ und der daraus erzielten Einkünfte. Bei einem Hausverwalter umfasst dies nicht die Erstellung oder Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie der Umsatzsteuererklärung. Insofern sind nur Vorarbeiten zulässig, die sich auf die Einkünfte bzw. Umsätze aus dem die Hausverwaltung betreffenden Mietwohngrundstück beschränken.

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