ZfIR 2015, 380

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015RechtsprechungVertragsrechtBGB § 648 Abs. 1 Satz 1Eingeschränkte Durchbrechung des Grundsatzes der Personenidentität von Besteller und Eigentümer zur Eintragung einer SicherungshypothekBGB§ 648BGH, Urt. v. 18.12.2014 – VII ZR 139/13 (OLG Köln)BGHUrt.18.12.2014VII ZR 139/13OLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Der Unternehmer wird durch § 648 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht davor geschützt, dass der Besteller das Grundstück veräußert, auf dem der Unternehmer die nach dem Vertrag geschuldete Bauleistung zu erbringen hat. Dem Unternehmer kann daher nur in Ausnahmefällen gegen einen Dritten, der das Grundstück von dem Besteller erwirbt, ein Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zustehen.

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