ZfIR 2014, 396

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtInsO §§ 170, 50, 55; BGB §§ 366, 36789. Kein Leistungsbestimmungsrecht des Insolvenzverwalters bei Abrechnung der Verwertung des VermieterpfandrechtsOLG Karlsruhe, Urt. v. 14.03.2014 – 14 U 180/12 (nicht rechtskräftig; LG Offenburg)OLG KarlsruheUrt.14.3.201414 U 180/12nicht rechtskräftigLG Offenburg

Leitsatz der Redaktion:

Der Insolvenzverwalter hat kein Leistungsbestimmungsrecht gem. § 366 BGB, wonach bei Auskehr des Verwertungserlöses (§ 170 Abs. 1 InsO) für Gegenstände, die dem Vermieterpfandrecht unterliegen zunächst Mietzins-Masseforderungen des Vermieters und dann erst offene Mietzins-Insolvenzforderungen getilgt werden sollen.

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