ZfIR 2014, 395

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 19; BGB § 1193 Abs. 2 Satz 282. Eintragung eines Klarstellungsvermerks zur abweichenden gesetzlichen Fälligkeit einer Grundschuld bei NachverpfändungBGH, Beschl. v. 06.03.2014 – V ZB 27/13 (OLG Braunschweig)BGHBeschl.6.3.2014V ZB 27/13OLG Braunschweig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist der Sicherungscharakter einer Grundschuld aus der Bestellungsurkunde ersichtlich oder soll eine Bank als Grundschuldgläubigerin eingetragen werden, darf das Grundbuchamt davon ausgehen, dass die Grundschuld eine Geldforderung sichert.

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