ZfIR 2014, 395

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtVwGO § 47 Abs. 2a; BauGB § 3 Abs. 2, § 4a Abs. 3 Satz 185. Nochmalige Erhebung von Einwendungen gegen erneut ausgelegten Bebauungsplan zur Vermeidung der Präklusion im NormenkontrollverfahrenBVerwG, Urt. v. 20.02.2014 – BVerwG 4 CN 1.13 (OVG Hamburg)BVerwGUrt.20.2.2014BVerwG 4 CN 1.13OVG Hamburg

Leitsatz des Gerichts:

Im Falle mehrfacher öffentlicher Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs muss ein Antragsteller jedenfalls dann innerhalb der Auslegungsdauer einer weiteren öffentlichen Auslegung Einwendungen erheben, wenn die Umplanung deshalb erfolgte, um den Eigentümerinteressen des Antragstellers angemessen Rechnung zu tragen. Unterbleibt eine Stellungnahme, ist der Antragsteller mit einem Normenkontrollantrag gem. § 47 Abs. 2a VwGO präkludiert.

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