ZfIR 2014, 382

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 1Benachteiligung aller Wohnungseigentümer durch eigenmächtige bauliche Veränderung mit Folge erschwerter Instandsetzung von GemeinschaftseigentumWEG§ 14WEG§ 22WEG§ 10BGH, Urt. v. 07.02.2014 – V ZR 25/13 (LG Hamburg)BGHUrt.7.2.2014V ZR 25/13LG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert; eine angebotene ZfIR 2014, 383finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnungseigentümer zu der Erteilung der Zustimmung zu bewegen.
2. Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht – anders als bei Ansprüchen gem. § 1004 BGB – eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, und zwar auch für Wiederherstellungsansprüche gemäß § 823 Abs. 1 i.V. m. § 249 Abs. 1 BGB (Fortführung des Senatsurt. v. 17.12.2010 – V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 f.).

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