ZfIR 2014, 372

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungVertragsrechtBGB § 648a Abs. 1Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrags in Höhe des vom Unternehmer dargelegten tatsächlichen VergütungsanspruchsBGB§ 648aBGH, Urt. v. 06.03.2014 – VII ZR 349/12 (KG) +BGHUrt.6.3.2014VII ZR 349/12KG

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB verlangen.
2. Der Unternehmer hat die ihm nach einer Kündigung zustehende Vergütung schlüssig darzulegen.
3. Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren. Anderes gilt, wenn die Klärung der Streitfragen nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt.

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