ZfIR 2013, A 5

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Gesetzgebung: Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden verabschiedet

Der Deutsche Bundestag verabschiedete ohne Gegenstimme das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“. Damit wird der zweite Teil der Bauplanungsrechtsnovelle umgesetzt. Bereits 2011 ist im Rahmen der Beschleunigung der Energiewende der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle in Kraft getreten. In dem Gesetz ist ausdrücklich vorgesehen, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig als Innenentwicklung erfolgen soll. Zudem soll die Umnutzung von Wald und landwirtschaftlichen Flächen künftig besonders begründet werden. Z. B. wird Kommunen die Ausübung ihres gemeindlichen Vorkaufsrechts erleichtert. Kindertagesstätten sollen künftig in reinen Wohngebieten in einer den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets angemessenen Größe allgemein zulässig sein.
(Quelle: Pressemitteilung des BMVBS Nr. 068/2013 vom 26.4.2013)

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