ZfIR 2012, 376

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtEGGVG §§ 23 ff.; ZVG § 15090. Keine Überprüfung der gesamten Verfahren zur Zwangverwalterbestellung bei einem Amtsgericht durch ordentliche GerichteOLG Frankfurt/M., Beschl. v. 24.01.2012 – 20 VA 3/11 (AG Eschwege)OLG Frankfurt/M.Beschl.24.1.201220 VA 3/11AG Eschwege

Leitsatz des Gerichts:

Das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG gibt einem Bewerber keinen Anspruch auf eine Überprüfung sämtlicher in einem Jahr bei dem Zwangsverwaltungsgericht anhängiger Zwangsverwaltungsverfahren zum Zwecke der Feststellung, dass es rechtswidrig gewesen sei, ihn nicht zum Zwangsverwalter zu bestellen. Dies gilt auch dann, wenn der Bewerber zunächst nur die Feststellung hinsichtlich des Verfahrens mit dem ersten Aktenzeichen des Jahres und die anderen Verfahren jeweils nur hilfsweise zur Überprüfung stellt.

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