ZfIR 2012, 376

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtKostO § 36 Abs. 2, §§ 145, 147 Abs. 2; BGB § 464 Abs. 2, § 812 Abs. 1 Satz 189. Erstattung von Notarkosten des Drittkäufers bei Ausübung eines VorkaufsrechtsOLG Frankfurt/M., Urt. v. 11.04.2012 – 16 U 226/10 (LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Urt.11.4.201216 U 226/10LG Frankfurt/M.

Leitsatz der Redaktion:

Übt der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht aus, nachdem der Drittkäufer bereits einen notariellen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen und die angeforderten Notarkosten bereits bezahlt hat, hat der Drittkäufer gegen den Vorkaufsberechtigten einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Erstattung der Notarkosten.

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