ZfIR 2010, 380

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtBGB § 437 Nr. 1, 2, § 439 Abs. 1, § 323 Abs. 1, 2; WEG § 10 Abs. 6, § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 386. Erfüllung der Verkäuferpflicht zur Nacherfüllung bei durch ihn gesicherte Freistellung des Käufers von durch WEG beschlossene Kosten zur zeitnahen Mängelbeseitigung am GemeinschaftseigentumBGH, Urt. v. 12.03.2010 – V ZR 147/09 (OLG Hamm)BGHUrt.12.3.2010V ZR 147/09OLG Hamm

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Verkäufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Verkäufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte.

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