ZfIR 2010, 379

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGVG § 72 Abs. 1 Satz 2, 385. Fristwahrende Berufungseinlegung bei abweichender LG-Zuständigkeit in WEG-SachenBGH, Beschl. v. 12.04.2010 – V ZB 224/09 (LG Aurich)BGHBeschl.12.4.2010V ZB 224/09LG Aurich

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Berufung in einer Wohnungseigentumssache kann auch dann nur bei dem sachlich zuständigen Landgericht fristwahrend eingelegt werden, wenn in dem betreffenden Oberlandesgerichtsbezirk aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 72 Abs. 2 Satz 2 und 3 nicht das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht, sondern ein anderes Landgericht für diese Berufungen zuständig ist.

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