ZfIR 2010, 379

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtFamFG § 35 Abs. 1, 2 und 5, § 38 Abs. 1, § 58; GBO § 7183. Keine Beschwerde gegen Vorlageanordnung unter Hinweis auf Festsetzung von Zwangsgeld nach neuem FamFGOLG München, Beschl. v. 11.03.2010 – 34 Wx 023/10 (AG Traunstein)OLG MünchenBeschl.11.3.201034 Wx 023/10AG Traunstein

Leitsatz des Gerichts:

Die mit einem Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung verbundene Anordnung des Grundbuchamts, einen Erbschein zur Berichtigung der Eigentümereintragung vorzulegen, ist mit der Beschwerde nicht isoliert anfechtbar (Anschluss an OLG München, Beschl. v. 5.2.2010 – 34 Wx 128/09).

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