ZfIR 2009, 382

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 187. Absetzbarkeit der Schuldzinsen des zur Finanzierung der Prämien einer als Darlehenssicherheit dienenden Kapitallebensversicherung aufgenommenen weiteren DarlehensZfIR 2009, 383BFH, Urt. v. 25.02.2009 – IX R 62/07 (FG Düsseldorf)BFHUrt.25.2.2009IX R 62/07FG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, so sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

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