ZfIR 2009, 382

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 16 Abs. 2.86. Keine Abwälzung der Instandsetzungkosten auf einen Sondernutzungsberechtigten zusätzlich zu den in der Teilungserklärung ausdrücklich genannten InstandhaltungskostenKG, Beschl. v. 25.02.2009 – 24 W 362/08 (LG Berlin)KGBeschl.25.2.200924 W 362/08LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Die Bestimmung in einer Teilungserklärung, die es dem jeweiligen Sonderutzungsberechtigten auferlegt, bestimmte Flächen bestimmungsgemäß zu verwenden und voll zu unterhalten und zu pflegen, und zwar auf eigene Kosten (hier: Terrassenflächen, die zugleich als Dach darunter gelegene Garagen dienen), umfasst es als nächstliegende Bedeutung für einen unbefangenen Betrachter nicht, dass über die Instandhaltung und deren Kosten hinaus weitergehend auch die Instandsetzung und die dadurch entstehenden Kosten auf den Sondernutzungsberechtigten allein abgewälzt werden sollen.

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