ZfIR 2009, 381

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 42881. Bauspark-Kontokorrentkonto für Ehepartner als Oder-Konto bei gemeinsamem Abschluss des BausparvertragsBGH, Urt. v. 31.03.2009 – XI ZR 288/08 (OLG Hamm)BGHUrt.31.3.2009XI ZR 288/08OLG Hamm

Leitsatz des Gerichts:

Schließen Ehepartner gemeinsam einen Bausparvertrag, ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, davon auszugehen, dass ein Kontokorrentkonto, das die Bausparkasse für sie führt, ein „Oder-Konto“ ist und die Ehepartner eine Gesamtgläubigerstellung mit Einzelverfügungsbefugnis haben.

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