ZfIR 2009, 377

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungSteuerrechtUStG 2005 § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 19; UStR 2005 Abschn. 18 Abs. 4; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 17Privater Stromerzeuger als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigtUStG§ 2UStG§ 15UStG§ 19UStR§ 18Richtlinie§ 4Richtlinie§ 17BFH, Urt. v. 18.12.2008 – V R 80/07 (FG Niedersachsen)BFHUrt.18.12.2008V R 80/07FG Niedersachsen

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung.
2. Eine solche Tätigkeit begründet daher – unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen – die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist.
3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.

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