RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2026
Aktuell
BMJV: Umsetzung der europäischen Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Bundesjustizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 1. 12. 2025 veröffentlicht hat. Mit dem Gesetzentwurf sollen europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Unter Vermögensabschöpfung wird die Einziehung von Vermögenswerten verstanden, die durch eine Straftat erlangt oder die zu ihrer Begehung verwendet wurden.
Der europäische Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr eine neue Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten erlassen, die bis zum 23. 11. 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Über das aktuelle deutsche Strafrecht hinaus, sieht die Richtlinie erstmals die Einrichtung von zentralen sog. Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen vor und enthält detaillierte Vorgaben zu deren Aufgaben und Befugnissen. Diese sollen mit dem nun vorgestellten Gesetzentwurf 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die neuen zentralen Stellen sollen insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union beim Aufspüren und Ermitteln von Taterträgen oder Vermögensgegenständen erleichtern. Zudem soll gewährleistet werden, dass sichergestellte und eingezogene Vermögenswerte effizient verwaltet werden. Das Bundeskriminalamt soll auch weiterhin zentral die polizeilichen Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung als polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen.
Neben dem vorgestellten Gesetzentwurf arbeitet das BMJV auf Grundlage der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag an grundlegenden Verbesserungen bei den deutschen Regelungen zur Vermögensabschöpfung. Diesen wird mit dem veröffentlichten Gesetzentwurf nicht vorgegriffen.
Der Gesetzentwurf wurde am 1. 12. 2025 an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 16. 1. 2025 Stellung zu nehmen. (BMJV PM Nr. 75/2025 v. 1. 12. 2025)





