ZfIR 2026, 52

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a10. Keine Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses bei fehlender akuter Suizidalität und keiner erkennbaren Besserung des psychischen Zustands durch die Aufhebung ZPO§ 765a LG Dortmund, Beschl. v. 13.10.2021 – 9 T 366/18LG DortmundBeschl.13.10.20219 T 366/18

Leitsätze der Redaktion:

1. Kommt der seitens des Beschwerdegerichts bestellte Sachverständige in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, was er auch im Nachgang mehrfach bestätigt, dass bei dem Schuldner eine schwere depressive Störung, aber keine akute Suizidalität festgestellt werden kann und dass die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses nicht zu einem Nachlassen der Störung führen würde, ist kein Vollstreckungsschutz zu gewähren.
2. Mit dem Verlust der Eigentümerposition ist regelmäßig kein so gewichtiger Einschnitt für die Lebensführung des Schuldners verbunden wie beim bevorstehenden Verlust der Wohnung.

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